BAFA Berater Unternehmerisches know how
Zertifizierung seit 2021
Durch die Richtlinienverlängerung Anfang des Jahres 2021 haben Sie noch bis Ende des Jahres 2022 die Möglichkeit – sofern noch Kontingent vorhanden ist – einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können sogar zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember 2020 beantragt oder erhalten haben. Die De-minimis-Höchstgrenzen dürfen dabei nicht überschritten werden.
Beachten Sie dabei bitte, dass Sie nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung Ihre Verwendungsnachweisunterlagen innerhalb der sechsmonatigen Vorlagefrist einreichen müssen, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2022 mit dem Auslaufen der Rahmenrichtlinie. Nutzen Sie daher bei Bedarf noch die Gelegenheit, einen Antrag auf Förderung zu stellen, sodass Ihr Unternehmen von einer externen Unternehmensberatung profitieren kann.
